Stand: 21.7.2023
Stand: 21.7.2023
Die Sanierungsoffensive vom Bundesministerium fördert Einzelmaßnahmen und umfassende Sanierungen, die den Wärmeschutz von Nicht-Wohngebäuden verbessern und somit nachhaltig Energie sparen.
Förderungswürdig sind Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, abhängig von der Sanierungsqualität. Die Höhe beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Ein Energieausweis ist Voraussetzung. Je Sanierungsqualität werden 15% oder 30% der Investitionskosten gefördert.
Förderfähig ist dabei z.B.:
Die Förderung ist mit 30% der Investitionskosten für Material, Montage, Planung und Bauaufsicht sowie Energieausweiskosten begrenzt. Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland.
Viele dieser Maßnahmen sind im kleineren Umfang auch als sog. Pauschalförderung förderbar, ebenfalls bis zu einer Obergrenze von 30% der Investitionskosten für Material, Montage und Planung begrenzt und wird als „De-Minimis“ - Beihilfe ausbezahlt.
Unsere Energieberater wissen sowohl über den Sanierungscheck als auch über viele weitere Energieförderungen Bescheid und helfen Ihnen die richtigen Förderungen für Ihr Projekt zu finden.
Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches und die Sanierung bzw. den Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern, Außentüren, Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren gibt es Pauschalsätze.
Fenster, Türen und Tore |
55 Euro / m² |
Flach- und Steildach |
16 Euro / m² |
Oberste Geschoßdecke |
7 Euro / m² |
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